AGB

Die Lieferung selber geschaffener Werke durch Kunstmaler (auch Glasmaler und Airbrusher sowie Erschaffer von „Kunst am Bau“) und Bildhauer fallen gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 16 MWSTG unter die Steuerausnahme. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Werke zweckfrei, d.h. ausschliesslich zum Betrachten bestimmt und geeignet sind.